Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 vtc Ticketservice e.U (im Folgenden „Vtc Ticketservice e.U) tritt bei Veranstaltungen Wiener Staatsoper und Volksoper lediglich als Besorger auf, bei Veranstaltungen Klassischen Konzerten als Ver-mittler der Eintrittskarten. Durch die Bestellung der Tickets beauftragt der Kunde vtc Ticketservice e.U mit der Abwicklung des Kartenkaufes einschließlich Versand. Hinsichtlich des Kartenkaufes tritt der Kunde mit vtc Ticketservice e.U in eine Vertragsbeziehung. vtc Ticketservice e.U ist nicht selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen. Diese werden durch den jeweiligen Veranstalter durchgeführt, der auch Aussteller der Tickets ist. Die Leistungen im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsbesuch schuldet ausschließlich der Veranstalter gegenüber dem Kunden. Möglicherweise gelten für diese rechtlichen Beziehungen eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters.

1.2 Alle Vertragsabschlüsse von vtc Ticketservice e.U und deren Kunden (kurz der „Kunde“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AB (kurz die „AGB“). Abweichenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird allgemein widersprochen. Eine schlüssige Anerkennung abweichender AGB des Kunden ist ausgeschlossen und tritt insbesondere auch dann nicht ein, wenn vtc Ticketservice e.U Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos an den Kunden erbringt.

1.3 Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem zwischen vtc Ticketservice e.U und dem Kunden abgeschlossenen Einzelvertrag gehen – insoweit Widersprüche bestehen – die Bestimmungen des Einzelvertrags vor.

1.4 vtc Ticketservice e.U hat das Recht, diese AGB jederzeit zu ändern. Bei einer Änderung der AGB wird vtc Ticketservice e.U den Kunden über die Änderung der AGB auf geeignete Weise informieren. Dem Kun-den steht diesfalls das Recht zu, der Änderung der AGB zu widersprechen, sofern die Änderung der AGB nicht ausschließlich die Form der AGB betrifft. Widerspricht der Kunde der Änderung der AGB nicht binnen 14 Tagen ab Information über die Änderung der AGB, treten die geänderten AGB in Kraft. Widerspricht der Kunde einer Änderung der AGB, ist vtc Ticketservice e.U zu einer Auflösung der Vertragsbeziehung zum Kunden mit sofortiger Wirkung berechtigt. In der faktischen Nutzung der Website nach Kenntnis der geänderten AGB ist eine schlüssige Zustimmung zu den geänderten AGB zu erkennen.

2. Kartenbestellung

2.1 vtc Ticketservice e.U kann Kunden Informationsangebote unter der Website https://www.viennaticketservice.com (kurz die „www.viennaticketservice.com“) sowie in Printfassung zur Verfügung stellen. Die Inhalte derartiger Informationsangebote stellen keine rechtsverbindlichen Angebote von vtc Ticketservice e.U an Kunden dar, sondern Aufforderungen zur Angebotslegung durch den Kunden.

2.2 Angebote von vtc Ticketservice e.U sind freibleibend. Erst mit Zugang des vom Kunden unterfertigten Angebots bei vtc Ticketservice e.U kommt der Vertrag zu Stande

2.3 Der Kunde legt durch seine Kartenbestellung über die Website, per Telefon, persönlich oder per E-Mail einen verbindlichen Auftrag an vtc Ticketservice e.U, Karten für Veranstaltungen zwischen dem Veranstalter und dem Kunden für ihn zu besorgen bzw. zu vermitteln.

2.4 vtc Ticketservice e.U prüft die Verfügbarkeit der Karten und bestätigt dem Kunden gegebenenfalls seine Bestellung so rasch wie möglich durch Zusenden einer Bestätigung per Post oder an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Erst durch Zusendung dieser Bestätigung kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und vtc Ticketservice e.U zustande. vtc Ticketservice e.U bucht unmittelbar nach Senden der Bestätigung den Kartenpreis über die vom Kunden gewählte Zahlungsart ab. Eine Vorauszahlungspflicht des Kunden ist vereinbart. Erst danach erfolgt die Lieferung der Karten.

3. Versand und Kartenabholung

3.1 Der Warenkauf ist auf der Website, per Telefon und in den Geschäftsräumen von vtc Ticketservice e.U möglich.

3.2 Nimmt der Kunde die Lieferung nicht an oder verweigert sich generell der Annahme, so setzt vtc Ticketservice e.U diesem eine angemessene Frist zur Abnahme. Verweigert der Kunde innerhalb der gesetzten Frist die Annahme der Ware, so ist vtc Ticketservice e.U berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Kunde hat den gesamten Schaden, der vtc Ticketservice e.U dadurch entsteht zu ersetzen.

3.3 Die Versand- oder Abholmöglichkeiten variieren je Veranstaltung. Es sind nicht bei jeder Veranstaltung alle Varianten möglich. Der Kunde wählt aus den verfügbaren Versand- oder Abholmöglichkeiten die für ihn passende aus. Sollten für die gewählte Ver-sand- oder Abholart Zusatzkosten anfallen, so wird der Kunde vor Kauf bzw. Bestellung über diese informiert.

3.4 Zu den Versand- oder Abholmöglichkeiten zählen:
• Abholung in im Büro von vtc Ticketservice e.U: Die gebuchten Karten liegen in der Abholstelle von vtc Ticketservice e.U, Am Josefsplatz 6 (beim Eingang), 1010 Wien während der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag durchgehend von 9:30 bis 18:30 Uhr zur Abholung bereit. Die Abholung der Karten in der Abholstelle von vtc Ticketservice e.U ist nur nach Vorlage einer ausgedruckten Buchungsbestätigung, eines Ausweises.

• Abholung an der Abendkasse des jeweiligen Veranstaltungsortes: Die Karten liegen in diesem Fall vor der Veranstaltung am Tag der Veranstaltung an der Abendkasse zur Abholung bereit. vtc Ticketservice e.U informiert den Kunden, dass auch in diesem Fall die Vorlage einer ausgedruckten Buchungsbestätigung und/oder eines Ausweises erforderlich sein kann.

• print-at-home-Ticket/E-Ticket: Die gebuchten Kar-ten sind online abrufbar, sodass der Kunde diese selbst ausdrucken kann bzw muss.

• Versand per Post: Der Versand erfolgt abhängig von der vom Kunden gewählten Versandart per Ein-schreiben oder mit Standardversand.

3.5 Für verschickte und auf dem Postweg verloren gegangene Karten übernimmt vtc Ticketservice e.U , vorbehaltlich von § 7b KSchG, keine Haftung.

3.6 Beim Zutritt zu einer Veranstaltung ist das print-at-home-Ticket bzw. E-Ticket, das mit seiner eindeutigen Kennung als erstes verwendet wird, das gültige Ticket (Prinzip des ersten Zutritts). Nachfolgende Tickets gleicher Kennung werden durch den Zutritt des ersten Tickets automatisch entwertet. Die-se Zutrittsregelungen gelten ausschließlich unter Vorbehalt eines groben Verschuldens seitens vtc Ticketservice e.U sowie zwingender gesetzlicher Regelungen.

3.7 Die Veranstalter haben eine für die jeweilige Veranstaltungsstätte geltende Hausordnung. Die Ticketnutzer haben sich mit der jeweiligen Hausordnung vor Eintritt in die Veranstaltungsstätte vertraut zu machen. vtc Ticketservice e.U übernimmt keine Haftung für die Nicht-Einhaltung der Hausordnung und einer damit verbundenen Verweigerung des Einlasses durch den Veranstalter.

4. Zahlungsmittel

4.1 vtc Ticketservice e.U akzeptiert die folgenden Zahlungsmittel:

• Kreditkarten: Diners Club, Visa, JCB, Euro Card, Mas-ter Card, Amercian Express, Verified by Visa, Master Card SecureCode
• Klarna Pay later: Österreich und Deutschland
• Klarna Pay now: Österreich, Deutschland
• Klarna Slice it: Österreich und Deutschland
• Vorauskasse: nur auf Anfrage
• Barzahlungen und Zahlung mit Bankomat-Karte: nur bei Kartenkäufen/-bestellungen in den Geschäftsräumlichkeiten von vtc Ticketservice e.U.

4.2 Die Auswahl der Zahlungsart durch den Kun-den bei der Bestellung ist bindend. Sollte eine Zahlung mit der angegebenen Zahlungsart nicht erfolgreich sein (etwa die Zahlung von einem Geldinstitut abgelehnt werden), so hat der Kunde vtc Ticketservice e.U unverzüglich andere Zahlungsdaten bekannt zu geben.

5. Änderungen oder Stornierung des Auftrags

5.1 vtc Ticketservice e.U ist lediglich Besorger der Eintrittskarten und haftet nicht bei Absage oder Entfall der Veranstaltung für Rückerstattungen, wird sich aber bemühen, diese beim Veranstalter zu veranlassen. Die angefallenen Service-, Versand- und Sorgen-freigebühren können aufgrund der erbrachten Leistung von vtc Ticketservice e.U nicht rückerstattet werden. Es sei denn, der Veranstalter hat vtc Ticketservice e.U mit Rückerstattungen beauftragt und die entsprechenden Gelder vtc Ticketservice e.U zur Verfügung stehen. In diesem Fall gilt: die Rücknahme von Eintrittskarten erfolgt frühestens am übernächsten Montag nach dem Datum der Bekanntgabe der Absage einer Veranstaltung und der Aufforderung zur Rückgabe.

5.2 Im Fall einer Absage, Verschiebung oder jeder anderen Veränderung einer Veranstaltung behält sich vtc Ticketservice e.U das Recht vor, jene Kunden, die für diese Veranstaltung Tickets erworben haben, über diese Umstände zu informieren. Im Falle der Absage, Verschiebung oder derartigen Änderungen werden keine Spesen (z.B. Anfahrt, Hotel) ersetzt.

6. Rücktrittsrecht von Konsumenten

6.1 Dem Kunden kommt kein Rücktrittsrecht zu bzw. kann das Rücktrittsrecht vorzeitig erlöschen.

6.2 Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigun-gen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist (§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG). Sofern vtc Ticketservice e.U Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeit-beschäftigungen Freizeitbetätigungen anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht für die Kunden kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Jede von einem Kunden durchgeführte Bestellung von Karten ist somit für diesen verbindlich und verpflichtet den Kunden zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

6.3 Zudem hat ein Konsument gemäß § 18 Abs 1 Z 1 FAGG auch dann kein Rücktrittsrecht bei Fernab-satz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers nach § 10 FAGG sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei voll-ständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde.

7. Haftung und Gewährleistung

7.1 Sollte aus technischen, organisatorischen oder sonstigen Gründen die Besorgung der von einem Kunden gebuchten oder vorreservierten und bereits bezahlten Karten nicht möglich sein, erstattet vtc Ticketservice e.U den Kartenpreis inklusive allfälliger Gebühren und Spesen ohne jeglichen Abzug zurück.

7.2 vtc Ticketservice e.U haftet für Schäden infolge schuldhafter Vertragsverletzungen bei eigenem Verschulden oder dem eines Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Das Vorliegen leichter oder grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen.

7.3 vtc Ticketservice e.U haftet nicht

 dafür, dass die Website durchgängig nutzbar und erreichbar ist;
 für den Inhalt von fremden Websites, auf die mittels Link von der Website verwiesen werden;
 sofern ihr eine Leistungserbringung durch höhere Gewalt (zB Feuer, Überschwemmung, Krieg, Maßnahmen des Arbeitskampfs, von einer Vertragspartei nicht schuldhaft herbeigeführte technische Probleme wie Stromausfälle) nicht möglich ist;
 für Handlungen, Unterlassungen oder sonstige Verhaltensweisen von Veranstaltern, anderen Kunden, Werbepartnern und/oder Sponsoren, die in Zusammenhang mit den Leistungen von vtc Ticketservice e.U oder mit der Benutzung der Website stehen.

7.4 Schadenersatzansprüche von Kunden, die Unternehmer sind, verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Für Konsumenten gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

8. Bildaufzeichnungen

8.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Foto, Film-, Video- oder sonstige Ton-/ Bildaufnahmen von Veranstaltungen zu machen, sofern der Veranstalter dies nicht ausdrücklich zulässt.

9. Website-Erreichbarkeit und Support

9.1 vtc Ticketservice e.U wird sich darum bemühen, dass die Website kontinuierlich zur Verfügung steht und erreichbar ist. Technische Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Nutzungszeiten vorgenommen. vtc Ticketservice e.U übernimmt jedoch keine Haftung für Einschränkungen der Erreichbarkeit der Website, die auf dringend notwendige technische Wartungsarbeiten oder höhere Gewalt (zB von einer Vertragspartei nicht schuldhaft herbeigeführte technische Probleme wie Stromausfälle) zurückzuführen sind.

9.2 vtc Ticketservice e.U bietet Kunden Support an, wobei die Inanspruchnahme von Supportleistungen dem fair-use-Prinzip unterliegt. Nach Möglichkeit werden Support-Anfragen binnen 48 Stunden beantwortet. vtc Ticketservice e.U übernimmt jedoch keine Haftung für die Erreichbarkeit des Supports.

10. Datenverwendung und Datenschutz

10.1 Die Verwendung der Personendaten ist in der Datenschutzerklärung geregelt. Die Datenschutzerklärung ist integraler und bindender Bestandteil dieser AGB.

11. Gerichtsstand und Rechtswahl

11.1 Auf diese AGB und alle zwischen vtc Ticketservice e.U und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisse gelangt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und der Bestimmungen des UN-Kaufrechts zur Anwendung.

11.2 Für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen AGB und allen zwischen vtc Ticketservice e.U und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnissen, einschließlich Rechtsstreitigkeiten über deren Bestehen oder Nichtbestehen, ist das am Sitz von vtc Ticketservice e.U sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig. vtc Ticketservice e.U hat jedoch das Recht, alternativ seine Rechte am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, beeinträchtigt das nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB. Die Vertragsparteien werden sich in einem solchen Fall bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, deren Gehalt der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahekommt.

12.2 Diese AGB wurden auf alleinigen Auftrag von vtc Ticketservice e.U hin errichtet.